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Stromanbieter kündigen

Sofern Sie vorhaben, Ihren Stromanbieter kündigen zu wollen, um von preislich attraktiveren Angeboten Gebrauch zu machen, gilt es, gewisse vertragliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Vorliegend erhalten Sie entsprechende Informationen, die Sie dabei unterstützen sollen, zeitnah gegenüber Ihren Stromanbieter kündigen zu können. Dabei möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie bei einem Umzug ebenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht beanspruchen.

Inhaltsübersicht:

  • Unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Stromanbieter kündigen können
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Stromanbieter kündigen durch Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts
  • Das Sonderkündigungsrecht im Rahmen eines Umzugs
  • Markt vergleichen und Stromanbieter kündigen
  • Tipps zum Stromanbieter kündigen
    • 1) Beim Wechsel übernimmt der neue Anbieter
    • 2) variierende Kündigungsfristen beachten
    • 3) Sonderkündigungsrecht
    • 4) Kündigung bei einem Umzug
    • 5) Kündigung sollte schriftlich erfolgen

Unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Stromanbieter kündigen können

Grundsätzlich gilt, dass eine normgerechte Kündigung beim jeweiligen Stromanbieter entbehrlich ist. Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn der Vertrag ohnehin ausläuft und Sie einen Wechsel geplant haben. Denn dann erfolgt die Übernahme der Kündigung beim alten Stromanbieter durch den neu gewählten Stromdienstleister.

Hinweis:
In der Praxis ist es allerdings so, dass Kunden Ihren bestehenden Vertrag beim Stromanbieter häufig selbst kündigen möchten, wenn die Vertragslaufzeit noch besteht. Hierbei möchten Stromkunden zumeist das etwaig bestehende Recht auf Sonderkündigung in Anspruch nehmen. Und auch die Notwendigkeit einer Kündigung im Zuge eines Umzugs ist nicht selten in der Praxis anzufinden.

Wer hier nicht genau seine Vertragsbedingungen kennt bzw. zu spät seinen Stromanbieter kündigt, zahlt schnell einmal drauf. Familien stärker als Alleinstehende. Häufig tritt bei einer verspäteten Kündigung eine Verlängerung der vertraglichen Verpflichtungen für ein weiteres Jahr ein. Sofern sich dann der monatliche Stromabschlag erhöht, entstehen zusätzliche sowie im Vorhinein vermeidbare Stromkosten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach den rechtlichen Vorgaben hat die Kündigung beim jeweiligen Stromanbieter unter Fristsetzung zu erfolgen. Diese beträgt selbst zwischen 14 Tagen und 12 Wochen – je nach Anbieter. Die Vertragslaufzeit ist auf einen Zeitraum von einem Jahr ausgelegt. Genaue Angaben zur Kündigungsfrist können Kunden in ihrem Vertrag zur Bereitstellung von Strom ersehen. Diese Vertragsvereinbarung kann nämlich immer individuell gestaltet sein.

Stromanbieter kündigen durch Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts

Die Vorteilhaftigkeit bei der Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts liegt darin, dass diese bei einer etwaigen Preiserhöhung des Stromdienstleisters immer möglich ist. Vom Ablauf her unterliegt der Stromanbieter der Pflicht, Sie über Preisveränderungen zeitnah zu informieren. Sodann haben Sie als Kunde die Möglichkeit, einen entsprechenden Strompreisvergleich vorzunehmen.

Info:
Doch auch hier muss die Kündigungsfrist Berücksichtigung finden. Sie beträgt zumeist lediglich 2 Wochen. Ein Versäumnis der während der Frist eingeräumten Kündigung kann unweigerlich zu Mehrkosten führen. Ein Sparen ist dann folglich nicht mehr möglich.

Das Sonderkündigungsrecht im Rahmen eines Umzugs

Spätestens bei einem Umzug tauchen bei vielen Kunden Fragen hinsichtlich eines Wechsels des Stromanbieters auf. Doch auch hier greift u.U. das sogenannte Sonderkündigungsrecht, welches einem Umziehenden gestattet, seinen Vertrag beim Stromanbieter kündigen zu können. Die städtisch-regionalen Grundversorger sehen hierfür eine Frist von ca. 14 Tagen vor.

Nicht-städtisch gebundene Stromdienstleister ermöglichen einem den Ausstieg aus dem Vertrag entsprechend der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Dort sind eindeutige Regelungen hinsichtlich bevorstehender Umzüge vorzufinden.

In Bezug auf die Frist gibt es hier regelmäßig Abweichungen festzustellen. Zudem spielt es ebenfalls eine Rolle, ob der Stromanbieter das Gebiet, in welches der Umzug stattfindet, weiterhin abdeckt. Dann kann es unter Umständen vorkommen, dass ein Ausstieg aus dem Vertrag nicht primär durch das Sonderkündigungsrecht betroffen ist. Dann richtet sich die angestrebte Kündigung ebenfalls nach den AGB’s des jeweiligen Anbieters.

Markt vergleichen und Stromanbieter kündigen

Letztlich bleibt festzuhalten, dass knapp 30 % der deutschen Haushalte deutlich höhere Bereitstellungskosten zahlen als sie tatsächlich für den Bezug von Strom aufbringen müssten. Dies gilt vor allem dann, wenn bisher noch nie ein Wechsel stattgefunden hat. Zumeist unterliegen die meisten dem sogenannten regionalen oder städtischen Grundversorger. Dieser greift immer dann, wenn keine Wahl hin zu einem anderen Anbieter erfolgt.

Daher erscheint es wenig verwunderlich, dass Einsparungen bis zu 250 Euro und mehr pro Jahr sowie pro Haushalt möglich sind. Angenommen eine vierköpfige Familie zahlt mit einem Verbrauch von ungefähr 4.200 Kilowattstunden beim örtlichen Grundversorger jährlich 1.207 Euro, so kann der Vergleich von Stromanbietern dazu führen, dass die gleiche Familie 957 Euro bei einem alternativen Stromdienstleister bezahlt. Die Ersparnis kann demnach für wichtige Anschaffungen oder Vorsorgeleistungen eingesetzt werden.

Hinweis:
In jedem Fall zeigt dieses Beispiel, dass sich ein Vergleich lohnt und die Kündigung beim Stromanbieter häufig sehr sinnvoll ist, es jedoch immer auf den Einzelfall ankommt.

Tipps zum Stromanbieter kündigen

Viele wollen ihren Stromanbieter kündigen, da sie ein besseres und günstigeres Angebot gefunden haben. Im Folgenden 5 Tipps und Tricks, die bei der Kündigung helfen können.

1) Beim Wechsel übernimmt der neue Anbieter

Normalerweise müssen sich Kunden beim Wechsel ihres Stromanbieters keine Sorgen machen. Der Papierkram und die Kündigung werden in der Regel vom neuen Anbieter übernommen. Allerdings muss die Kündigungsfrist beim alten Stromanbieter eingehalten werden, da es sonst Probleme geben wird. Insgesamt darf der Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Bei extrem kurzer Vertragslaufzeit kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Info:
Ab dann empfiehlt es sich den Vertrag selbst zu kündigen. Dennoch kommen derartige Verträge eher selten vor. Der neue Anbieter kümmert sich um sämtliche Fragen sowie die Vermeidung von ungewollten Vertragsverlängerungen.

2) variierende Kündigungsfristen beachten

Wer sich endgültig zur Kündigung seines Vertrages entschieden hat, muss zuvor prüfen, ob der Vertrag bei einem örtlichen Stadtwerk oder einem alternativen Anbieter geschlossen wurde. Die Grundversorgung besagt, dass die Kündigungsfrist bei einem Grundversorgungsvertrag maximal zwei Wochen betragen darf. Wer sich für einen alternativen Tarif entschieden hat, muss mit anderen Fristen rechnen. Diese lassen sich in den Vertragsunterlagen einsehen. Hier können die Fristen zwischen zwei Wochen und drei Monate betragen.

Wer seine Kündigung verpasst, muss mit einer Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr rechnen. Vor der Kündigung sollte unbedingt ein Blick in die Unterlagen geworfen werden.

3) Sonderkündigungsrecht

Alternative Verträge verfügen oft längere Laufzeiten. Bei einer ungewollten Verlängerung ist der Vertrag erst nächstes Jahr wieder kündbar. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen man ein Sonderkündigungsrecht einlegen kann. Durch dieses Recht lässt sich der Vertrag vorzeitig beenden. Sollte der Anbieter trotz der Preisgarantie den Preis pro Kilowattstunde erhöhen, kann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Info:
Eine Erhöhung stößt gegen die Vereinbarungen. Manchmal schicken Stromanbieter Preiserhöhungen via Mail. Auch wenn die E-Mail nach Werbung aussieht, sollte sie stets genaue durchgelesen werden.

4) Kündigung bei einem Umzug

Aufgrund der Arbeit kommt es manchmal vor, dass Familien umziehen müssen. Wie in Punkt 3 erwähnt gibt es auch beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Genaue Angaben über die Zeit der Kündigung sind im Vertrag festgehalten. Bei einem Grundversorger beträgt die Kündigungsfrist maximal zwischen zwei und 4 Wochen. Alternative Anbieter können längere Fristen beinhalten.

Allerdings ist das Sonderkündigungsrecht etwas komplizierter als bei einer Preiserhöhung. Nicht alle Anbieter akzeptieren eine sofortige Kündigung. Ein Blick in den Vertrag lässt spätere Probleme vermeiden.

5) Kündigung sollte schriftlich erfolgen

Wer seinen Stromvertrag kündigen möchte, sollte dies unbedingt in schriftlicher Form erledigen. Noch sicherer ist der Versand per Fax oder einem Einschreiben mit Rückschein. Zwar gibt es noch weitere Kündigungsmethoden, die jedoch nicht zu empfehlen sind. Sollte der Zeitraum bis zur Kündigung noch Zeit haben, kann diese genauso gut über eine Mail stattfinden. Ein Versand per Brief ist auch möglich.

Hinweis:
Allerdings nur, wenn der Anbieter innerhalb der nächsten vier Wochen bestätigen kann. Generell sollte jeder Anbieter so früh wie möglich auf die bevorstehende Kündigung aufmerksam gemacht werden.

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