Der Strombezug eines jeden Haushalts ist auch bei negativer Schufa gewährleistet, denn für den Grundversorger besteht eine Annahmepflicht. Aus diesem Grund ist es bei der Anmeldung zum Grundversorgungstarif unüblich, eine Schufa-Anfrage vorzunehmen.
Inhaltsübersicht:
Dieser Tarif ist jedoch teurer als ein passend zu den Verbrauchsgewohnheiten gewählter Sondertarif, sodass der Grundversorgungstarif als vorübergehende Lösung bis zur Entscheidung für einen Wahltarif, aber außer bei einem extrem geringen Verbrauch wie in einer Wochenendwohnung nicht dauerhaft infrage kommt. Bei der Beantragung eines Sondertarifes ist jedoch eine Bonitätsprüfung mittels einer Schufa-Anfrage üblich. Dennoch existieren Möglichkeiten, um günstigen Strom trotz Schufa zu beziehen.
Die passende Person anmelden
Sowohl Paare als auch Wohngemeinschaften können selbst entscheiden, auf welchen der Bewohner sie den Strom anmelden. Dabei muss es sich denjenigen handeln, der gegenüber dem Vermieter als Familienoberhaupt oder Hauptmieter aufgetreten ist. Bei einem geplanten Anbieterwechsel kann auch ein anderes Haushaltsmitglied als bisher den Stromvertrag abschließen. Wenn nur eine der in einer Wohnung lebenden Personen eine schlechte Schufa aufweist, meldet sich ein Mitbewohner ohne Negativeintrag beim Versorger an.
Hinweis:
Hierbei ist lediglich eine Besonderheit zu beachten, die häufig übersehen wird und zunächst zu einer Ablehnung wegen Nichtübereinstimmung der Daten führt: Falls die den Sondervertrag abschließende Person eine andere als der aktuell beim Grundversorger oder beim gegenwärtigen Wahlversorger registrierte Stromkunde ist, muss auf dem Antrag zwingend »Einzug« und nicht »Versorgerwechsel« angekreuzt werden.
Das gilt auch, wenn der neue Stromkunde schon seit längerer Zeit mit in der Wohnung lebt. Maßgeblich für die Kommunikation zwischen dem Netzbetreiber und dem Versorger und somit für die Angaben im Stromantrag sind die vorliegenden Daten und nicht die reale Wohnsituation. Ein Versorgerwechsel setzt in den Augen des Stromversorgers und des Netzbetreibers voraus, dass derselbe Stromkunde wie bisher für den Zähler gemeldet ist.
Einen Sondervertrag beim Grundversorger abschließen
So gut wie alle Stromversorger, die in einem Gebiet Grundversorger sind, bieten neben dem Grundversorgungstarif auch Wahltarife an. Sie führen bei einem gewünschten Wechsel in einen Sondertarif zwar eine Bonitätsprüfung durch. Für diese benutzen sie jedoch üblicherweise die internen Daten, sodass sie keine Schufa-Auskunft einholen. Stattdessen werten sie das bislang ihnen gegenüber gezeigte Zahlungsverhalten aus. Wer seine Stromrechnung und seine Abschläge bislang immer oder zumindest überwiegend pünktlich bezahlt hat, kann in einen günstigen Sondertarif beim bisherigen Versorger wechseln.
Den Stromantrag zeitnah bei umfangreichen Werbemaßnahmen einreichen
Die meisten Stromversorger schalten regelmäßig in einem begrenzten Umfang Werbung und erhöhen ihren Werbeaufwand gelegentlich während eines kurzen Zeitraums erheblich. Die drastisch gestiegenen Werbemaßnahmen führen dazu, dass sich weit mehr Neukunden als üblich anmelden. Daraus entsteht die Notwendigkeit, die Bearbeitungszeiten für die einzelnen Neuaufträge zu verkürzen. Aus diesem Grund entfällt bei den meisten Stromlieferanten im Aktionszeitraum die grundsätzliche Schufa-Anfrage. Stattdessen holen sie eine Bonitätsauskunft nur für einen zufällig bestimmten Teil der potentiellen Neukunden ein.
Info:
Es bestehen somit gute Chancen, günstigen Strom trotz Schufa zu beziehen. Es ist zwar denkbar, zu den wenigen Interessenten zu gehören, die in die Stichprobe fallen. Das Risiko ist aber gering, zudem bleibt bei einer Ablehnung des Lieferwunsches die bisherige Grundversorgung erhalten.
Vorkassentarife wählen
Bei Vorkassentarife bezahlt der Kunde den wahrscheinlichen Stromverbrauch bereits bei Vertragsabschluss und tritt somit in Vorleistung. Da keine monatlichen Abschlagszahlungen fällig werden, akzeptieren die Anbieter von Vorkassentarifen zumeist auch Kunden mit negativer Schufa. Dennoch sind Vorkassentarife nur bedingt empfehlenswert, da der Stromverbraucher das Risiko trägt, bei einer eventuellen Insolvenz seines Versorgers Geld zu verlieren. In diesem Fall fällt sein Anspruch auf die Rückerstattung der Stromvorauszahlung in die Insolvenzmasse.
Tipps zum schufafreien Strom
Um an Strom zu gelangen, wird meist die Schufa der betroffenen Person überprüft. Allerdings ist es trotz Schufa möglich an Strom zu kommen. Folgende Tipps können beim Erhalt oder Wechsel des Stromanbieters helfen.
1) Schulden vom alten Stromanbieter können Folgen haben?
Neben der Bonität sind für den neuen Anbieter mögliche Schulden relevant. Eine saubere Übergabe beim Wechseln ist unbedingt notwendig, da zum einen der Zählerstand abgelesen werden muss. Meist kommt ein Wechsel in Frage, sobald die Preise des alten Anbieters zu teuer sind. Mithilfe des Wechsels hoffen die Anbieter auf bessere Konditionen. Allerdings ist ein Ausscheiden mit Schulden unvorteilhaft.
Hinweis:
Es wirft ein schlechtes Licht auf den zukünftigen Anbieter und die Anfrage kann im schlimmsten Falle abgelehnt werden. Mögliche Zahlungsschwierigkeiten minimieren die Chancen.
2) Schufa wird nicht immer geprüft
Ein großer Vorteil für Kunden ist, dass die Schufa-Auskunft nicht bei jedem Stromanbieter notwendig ist. Wer einen Antrag auf einen neuen Stromtarif stellt, gibt dennoch dem Anbieter die Erlaubnis für die Einsicht in seine Schufa. Meist wird der Eintrag nur stichprobenhaft überprüft. Bei den meisten Fällen spielt die Bonität keine entscheidende Rolle. Allerdings ist das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Im Falle einer Überprüfung der Schufa spielt die Vergangenheit eine Rolle. Eine schlechte Bonität kann zur Ablehnung führen. Dennoch müssen Interessierte mit keinen schweren oder schwierigen Verhandlungen rechnen.
3) Vorkasse als Zahlungsoption trotz Schufa
Sobald die Schufa negativ ausfällt, lehnen viele der Anbieter den Vertrag ab. Sie haben Angst vor Zahlungsschwierigkeiten in der Zukunft. Allerdings lässt sich dem entgegenwirken. Dazu benötigt der Anbieter Sicherheit, welche durch eine Vorkasse-Zahlung erledigt werden kann. Im Grunde genommen kauft sich der Kunde für 12 Monate ein festes Kontingent an Kilowattstunden.
Hinweis:
Kein Stromanbieter wird eine Vorauszahlung ablehnen. Gleichzeitig wird das Vertrauen gestärkt, um auch in Zukunft erfolgreich miteinander zusammenzuarbeiten.
4) Kulanz durch Stromanbieter
Nicht immer besteht die Möglichkeit auf Vorkasse. Aufgrund einer schlechten Bonität kann der Antrag abgelehnt werden. Ab dann muss man auf die Kulanz des Stromanbieters hoffen. Am besten wird dieser konkret darauf angesprochen, um weitere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Anbieter wollen generell keinen Neukunden ablehnen. Aufgrund der Bonität hegen sie Zweifel und Misstrauen für zukünftige Beiträge. In einem persönlichen Gespräch können unter anderem die Gründe erwähnt werden, die für die schlechte Bonität verantwortlich waren.
Manche Einträge in der Schufa können durch einen längst bezahlten Kredit beeinflusst worden sein. Eine persönliche Erklärung erhöht die Chancen auf eine nachträgliche Annahme. Nach dem klärenden Gespräch lässt sich meist eine perfekte Lösung für beide Parteien finden.
5) Anbieter online vergleichen
Trotz Schufa kann sich ein sorgfältiger Vergleich der Anbieter auszahlen. Mittlerweile haben sich einige Anbieter auf Menschen spezialisiert, die über eine schlechte Schufa-Auskunft verfügen. Das Angebot an Stromtarifen ist äußerst vielfältig und für beinahe jede Zielgruppe lässt sich etwas Passendes finden. Am besten sollte der Vergleich in regelmäßigen Abständen erfolgen, da sich das Angebot von Tag zu Tag ändern kann.