Billigstromcheck

Strom für die Wärmepume

Der Strom für die Wärmepumpe kann prinzipiell über den gewöhnlichen Haushaltsstromzähler bezogen werden. Diese Vorgehensweise ist jedoch dank spezieller Wärmepumpen-Stromtarife unwirtschaftlich, sodass die meisten Haushalte jeweils einen getrennten Zähler für den Haushaltsstrom und für den zu Heizzwecken für die Wärmepumpe verwendeten Strom nutzen. Die Ersparnis durch den Preisnachlass für den Wärmepumpenstrom ist höher als der Mehrbetrag für die doppelte Zählermiete.

Besonderheiten beim Strom für die Wärmepumpe

Der Stromliefervertrag für die Wärmepumpe erlaubt eine vorübergehende Unterbrechung der Lieferung für bis zu dreimal zwei Stunden täglich. Zuständig für die Wahl der Unterbrechungszeiten ist nicht der jeweilige Lieferant, sondern der Verteilnetzbetreiber. Die zeitweilige Abschaltung erfolgt über ein Rundsteuergerät. Diese Möglichkeit dient dazu, den Stromverbrauch gleichmäßiger über den Tag zu verteilen, da die stundenweise Lieferunterbrechung beim Nachtspeicherstrom gezielt während der Verbrauchsspitzen erfolgen soll.

In der Praxis wenden einige Verteilnetzbetreiber jedoch regelmäßige Unterbrechungszeiten an, zu denen erfahrungsgemäß der meiste Strombedarf besteht. Den Umfang von maximal sechs Stunden Lieferunterbrechung je Tag nutzen hingegen nur wenige Netzbetreiber aus, verbreiteter sind lediglich zwei tägliche Unterbrechungen von jeweils zwei Stunden. Die Abschaltung erfolgt über ein Rundsteuergerät, dessen Verwendung beim Bezug von Wärmepumpenstrom zu einem ermäßigten Tarif zwingend erforderlich ist.

Besteht beim Wärmepumpenstrom die Möglichkeit der freien Anbieterwahl?

Die freie Wahl des Stromlieferanten ist auch beim Bezug von Wärmestrom zu Heizzwecken und zu einem ermäßigten Stromtarif grundsätzlich möglich. Da ein Stromvertrag jeweils für einen konkreten Zähler abgeschlossen wird, können Haushalte problemlos unterschiedliche Lieferanten für den Haushaltsstrom und für den Heizstrom zum Betrieb einer Wärmepumpe nutzen. Beim Wärmepumpenstrom ist die Möglichkeit zur freien Wahl des Energielieferanten jedoch stark eingeschränkt, da nur wenige Stromversorger spezielle Tarife für die Wärmepumpe außerhalb ihres Grundversorgungsgebietes anbieten. Ein Grund für die Zurückhaltung der Versorger liegt darin, dass die Netzbetreiber ihnen zumeist keine oder keine nennenswerten Rabatte für die Durchleitung von Wärmepumpenstrom einräumen, obgleich sie von der Möglichkeit zur stundenweisen Abschaltung der Stromversorgung profitieren.

Für den Grundversorger gehört ein Sondertarif für die Stromversorgung der Wärmepumpen hingegen zum grundsätzlich erwarteten Tarifsortiment. Dennoch ist es sinnvoll, vor dem Abschluss eines Stromliefervertrages für die Wärmepumpe einen Angebotsvergleich durchzuführen. Dieser zeigt an einigen Wohnorten neben dem Tarif des Grundversorgers wenige weitere Angebote für den Wärmepumpenstrom an. Ebenso wie beim Haushaltsstrom bieten einzelne Versorger beim Strom für die Wärmepumpe einen Neukundenbonus an. Auch Wärmepumpen-Stromtarife mit einer Preisgarantie lassen sich in einigen Versorgungsgebieten finden.

Zuschüsse zum Kauf einer Wärmepumpe

Die Grundversorger legen zu einem großen Teil immer wieder Programme zur Förderung von Wärmepumpen auf, wobei sie oftmals mit Herstellern zusammenarbeiten. Aus diesem Grund betrifft die Bezuschussung der Anschaffung einer Wärmepumpe in zahlreichen Fällen nur ausgewählte Fabrikate. Des Weiteren verlangen die Energieunternehmen für die Auszahlung des Zuschusses regelmäßig die Vorlage eines Nachweises über den sachgerechten Einbau der Pumpe durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Je nach Programm gelten alle geprüften Handwerker oder ausschließlich spezielle Partner des jeweiligen Energieversorgers als solche. Mit der Beantragung der Prämie verpflichtet sich der Antragsteller, den Strom für seine neue Wärmepumpe während eines festgelegten Zeitraums beim Grundversorger zu beziehen.

Sollte er vor Ablauf der Bindungsfrist einen Anbieterwechsel vornehmen, muss er den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Möglichkeit, für den Haushaltsstromzähler einen beliebigen Lieferanten zu wählen, wird durch diese Vereinbarung selbstverständlich nicht eingeschränkt, da sich diese ausschließlich auf den Strombedarf für die Wärmepumpe bezieht. Die Zuschuss-Programme für die Neuanschaffungen von Wärmepumpen sind bei fast allen Stromlieferanten zeitlich und mengenmäßig begrenzt, sodass für die Nutzung des Angebotes die Entscheidung für einen passenden Zeitpunkt der Anschaffung einer Pumpe notwendig ist.

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