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Neukundenbonus für Strom

Suche mit Neukundenbonus starten:

Inhaltsübersicht:

  • Suche mit Neukundenbonus starten:
  • Die Voraussetzungen für den Neukundenbonus
  • Den Neukundenbonus beim Strompreisvergleich einbeziehen?
  • Neukundenbonus mehrfach in Anspruch nehmen?
  • Tipps zum Neukundenbonus Strom
    • 1) Preisgarantie beachten
    • 2) Laufzeit im Blick behalten
    • 3) Inhalte des Vertrags prüfen
    • 4) Anbieter jährlich wechseln
    • 5) Vorsicht beim Preisvergleich

Bei einem Strompreisvergleich besteht die Möglichkeit, sich gezielt Stromverträge anzeigen zu lassen, die mit einem Neukundenbonus verbunden sind. Eine andere Option lautet, die entsprechenden Boni nicht in die Berechnung des Jahrespreises für den jeweiligen Stromliefervertrag einfließen zu lassen. Der Wechsel in einen Stromvertrag mit einem Neukundenbonus ist aus der Grundversorgung jederzeit und aus einem bereits bestehenden Stromsondertarif gemäß der Kündigungsfrist möglich.

Hinweis:
Des Weiteren dürfen private Haushalte nach einem Umzug einen beliebigen Stromversorger wählen und sich dabei für ein Vertragsmodell mit einem Neukundenbonus entscheiden.

Die Voraussetzungen für den Neukundenbonus

Voraussetzung für den Neukundenbonus ist üblicherweise, dass der Kunde bislang noch nie oder zumindest nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraumes Strom vom entsprechenden Lieferanten bezogen hat. Einige Energieunternehmen zeigen sich besonders kundenfreundlich und stufen ehemalige Strombezieher nach einem Umzug für die neue Verbrauchsstelle ebenfalls als Neukunden ein, sodass diese den Bonus erhalten.

Der Anmeldebonus für neue Kunden besteht bei Stromverträgen zumeist in einem pauschalen Preisnachlass, der nach einem Jahr zur Auszahlung kommt. Bei einer Reihe von Stromlieferanten, die Stromverträge mit einer Laufzeit von zunächst zwölf Monaten anbieten, besteht der Anspruch auf die Auszahlung des Neukundenbonus jedoch nur, wenn der Abnehmer seinen Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.

Auf diese Besonderheit ist beim Abschluss des Stromvertrages und dem Wunsch zum Bonuserhalt zwingend zu achten. Vor allem schließt eine derartige Regelung aus, durch den jährlichen Wechsel des Stromlieferanten alle zwölf Monate einen neuen Bonus für Neukunden in Anspruch zu nehmen.

Info:
Es ist grundsätzlich möglich, anstelle eines finanziellen Neukundenbonus Sachprämien für neue Stromkunden auszuloben. Anders als auf dem Mobilfunkmarkt ist diese Vorgehensweise bei Stromverträgen jedoch kaum üblich, sodass sich je nach Wohnort äußerst wenige oder keine entsprechenden Angebote finden lassen.

Den Neukundenbonus beim Strompreisvergleich einbeziehen?

Die Höhe des Neukundenbonus fällt je nach Lieferant unterschiedlich aus. In allen Fällen erhalten Stromkunden die Bonuszahlung jedoch nur einmalig, sodass sich der Strom bei der Einbeziehung des Bonus nach dem ersten Lieferjahr verteuert. Es ist deshalb sinnvoll, den Vergleichsrechner durch die entsprechende Einstellung anzuweisen, den Neukundenbonus bei der Berechnung der jährlichen Gesamtkosten für den Strombezug nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Boni bei den einzelnen Lieferanten macht diese Vorgehensweise auch Sinn, wenn sich der Nutzer des Vergleichsrechners ausschließlich Stromverträge mit einem Neukundenbonus anzeigen lässt.

Selbstverständlich können auch Bonusverträge für die Stromlieferung mit einer Preisgarantie verbunden sein und dem Kunden somit Planungssicherheit für seine Energiekosten bieten. Allerdings gilt die Strompreisgarantie zumeist nicht bei der Anpassung der vom Staat vorgegebenen Preisbestandteile einschließlich der EEG-Umlage.

Neukundenbonus mehrfach in Anspruch nehmen?

Unverheiratet zusammenlebende Paare und Ehepartner mit unterschiedlichen Nachnamen haben die Möglichkeit, einen neuen Kunden vorzutäuschen, indem sich der andere Partner als neuer Kunde anmeldet. Sie müssen in diesem Fall zwingend einen Einzug als Grund für die Aufnahme der Stromlieferung angeben. Das gilt ohnehin immer, wenn ein neuer Sondervertrag auf einen anderen Namen als der bestehende Energieliefervertrag abgeschlossen werden soll. Der Grund besteht in der Ablehnung eines als Anbieterwechsel bezeichneten Stromvertrages durch einen neuen Lieferanten, wenn die Nachnamen im bisherigen und im neuen Vertrag nicht übereinstimmen.

Hinweis:
Die nicht den Tatsachen entsprechende Angabe eines Neueinzuges ist somit legal, da sie zwingend auf der unterschiedlichen Definition des Einzugs im gewöhnlichen Sprachgebrauch und beim Netzbetreiber beruht. Das Ausnutzen dieses Bedeutungsunterschiedes zum wiederholten Bezug der Neukundenprämie beim selben Stromanbieter stellt aber einen Missbrauch dieser Besonderheit dar, sofern keine weiteren Gründe für die Ummeldung des Stroms auf den anderen Partner vorliegen. Es ist allerdings äußerst unwahrscheinlich, dass der Lieferant den Trick erkennt.

Tipps zum Neukundenbonus Strom

Strom ist nach wie vor ein großes Thema und wird es auch in Zukunft bleiben. Steigende Preise zwingen die Kunden zu ständigem Wechseln. Viele Anbieter für Strom wollen ihre Kunden mit einem Neukundenbonus zu sich locken. Allerdings sind auch hier auf einige Dinge zu achten. Folgende 5 Tipps können dabei helfen.

1) Preisgarantie beachten

Die Preisgarantie ist in den meisten Verträgen enthalten. Dort wird für den Kunden ein bestimmter Preis für eine gewisse Zeit zugesichert, welcher nicht überschritten werden darf. Bei Änderungen kann ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Im Laufe der Zeit können preisliche Vorteile entstehen. Sollte der Anbieter keine Preisgarantie anbieten, empfiehlt es sich andere Stromversorger näher anzuschauen.

Durch die Garantie lassen sich höhere Summen vermeiden. Auch in Zeiten steigender Energie- und Strompreise wäre man gut abgesichert. Ein guter Stromanbieter verfügt stets über eine solide Preisgarantie.

2) Laufzeit im Blick behalten

Die Laufzeit spielt für die Personen eine Rolle, die vor allem flexibel bleiben wollen. Monatlich kündbare Verträge schaffen Flexibilität und eignen sich für Sparfüchse. Doch nicht jeder bietet diese Möglichkeit an. Neben dem Neukundenbonus darf die Laufzeit nicht ignoriert werden. Im Grunde genommen gibt es kurze und lange Laufzeiten.

Hinweis:
Längere Laufzeiten empfehlen sich bei Verträgen mit einer Preisgarantie. Kürzere Laufzeiten sind eher für Menschen, die öfters ihren Anbieter wechseln. So lassen sich mehrere Euros sparen.

3) Inhalte des Vertrags prüfen

Der Neukundenbonus soll in erster Linie Kunden anziehen oder gar von der Konkurrenz abziehen. Allerdings ist nicht jeder Bonus gleich ein guter Bonus. Der Großteil des Neukundenbonus lässt sich erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auszahlen, so dass er später keinen wirklichen Mehrwert mehr bietet. Zudem hat jeder Neukundenbonus seine zwei Seiten.

Im ersten Jahr mag der Bonus von Vorteil sein, jedoch können die Preise im zweiten Jahr um ein Vielfaches ansteigen. Deswegen denken viele Verbraucher darüber nach, ob sich ein Vertrag mit oder ohne Bonus mehr lohnen würde.

4) Anbieter jährlich wechseln

Wie oben bereits erwähnt empfehlen sich Verträge mit viel Flexibilität. Wer richtig viel Geld sparen möchte, sollte mindestens einmal im Jahr seinen Anbieter für Strom wechseln. Jedes Jahr gibt es neue Preise und Angebote, die günstiger sein können. Nebenbei ist der Neukundenbonus erst ab 12 Monate gültig. Verträge mit einem Monat Laufzeit enthalten keinen Bonus. Wie der Name bereits vermuten lässt, richtet sich der Neukundenbonus an neue Kunden.

Info:
Ein jährlicher Wechsel würde die höheren Kosten des zweiten Jahres vermeiden und den Bonus eines neuen Anbieters einstreichen. Im Grunde genommen werden zwei Fliegen mit einer Klappe gefangen.

5) Vorsicht beim Preisvergleich

Der Neukundenbonus stellt für neu gewonnene Kunden eine echte Bereicherung dar. Allerdings kann er bei Nachlässigkeit schnell zu einem Problem werden. Der Bonus wird in der Regel nach 12 Monaten ausgezahlt. In manchen Verträgen erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Deswegen sollte man beim Preisvergleich genau darauf achten, wann und wie sich der Bonus auszahlen lässt. Nicht selten kommen im zweiten Jahr höhere Kosten auf den Verbraucher zu.

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